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Dienstag, 6. Juli 2021

Cheaboo - Online-Shop-Vorstellung


Werbung – Online-Shop-Vorstellung „Cheaboo“

Hattet Ihr schon mal ein drucktechnisches Mängelexemplar in Händen? Ein Mängelexemplar ist nach dem Dafürhalten des Gesetzgebers ein Buch, das „verschmutzt oder beschädigt“ ist oder „einen sonstigen Fehler aufweist“ (§ 7 Abs. 1 Ziff. 4 BuchPrG). Bereits minimale Mängel machen allerdings heutzutage ein Buch zum gebundenen Preis häufig unverkäuflich.